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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Warmepumpe mit natürlichem Kältemittel
Warmepumpe mit natürlichem Kältemittel BEG Effizienz-Bonus +5%. Für den Heizungstausch und den Umstieg auf erneuerbare Energien ( GEG) gewährt die BEG höhere Zuschüsse von bis zu 70 Prozent 
Warmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290

Warmepumpe mit natürlichem Kältemittel BEG Effizienz-Bonus +5%​. Die förderfähigen Kosten für die Heizungssanierung im Rahmen der BEG EM betragen 30.000 Euro.


Förderung R290
Sanierungsmaßnahmen sind im Rahmen der BEG EM bis zu 60.000 Euro an förderfähigen Kosten möglich, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

Förderung R290
MULTITHERMA  Wärmepumpen  mit BAFA Prüf-/Effizienznachweis  Liste der förderfähigen Wärmepumpenanlagen

KfW-Förderprogramme: www.kfw.de

BAFA-Förderprogramme: www.bafa.de

WARMEPUMPEN 

Hausbesitzer können für den Heizungstausch eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent erhalten, wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist. Dieser Rekordförderung liegt das 2024 erneuerte Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – zugrunde. Die Beantragung zur Heizungsförderung kann bei der KfW ausschließlich online auf der Seite „Meine KfW“ erfolgen. Im Regelfall müssen Förderanträge vor Vertragsabschluss eingereicht werden.

Nach wie vor ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das wichtigste Förderprogramm, wenn es um die staatliche Heizungsförderung geht. Administriert werden die Förderanträge für den Heizungstausch durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und nicht mehr wie vormals über das BAFA (Bundesamt f. Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle). Welche Gesetze und Vorschriften gelten für den Betrieb oder Kauf der Heizung? Wir stellen ausgewählte Gesetze und Regelungen vor. BEG ab 2024: Überblick zu den wichtigsten Anpassungen

BEG für Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung (BEG EM)

Seit Januar 2024 gelten für die Heizungssanierung neue Vorgaben in der BEG:

Die Zuschüsse zur Heizungsoptimierung wurden auf max. 50 Prozent erhöht.

Die maximale förderfähige Investitionssumme für den Heizungstausch wurde verringert und beträgt jetzt 30.000 Euro.

-Es gibt einen Basiszuschuss von 30 Prozent.

-Der Basiszuschuss kann von selbstnutzenden Eigentümern mit einem 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus kombiniert werden.

-Selbstnutzende Eigentümer können einen Einkommensbonus von 30 Prozent beantragen. Der Einkommensbonus kann nur von Haushalten beantragt werden, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr bei max. 40.000 Euro liegt.

-Ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent wurde neu eingeführt, um Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (als MULTITHERMA ) sowie Anlagen, die als Energiequelle Erd- oder Wasserwärme nutzen, besonders zu fördern.

Die maximal möglichen Zuschüsse für den Heizungstausch wurden auf 70 Prozent erhöht.Insgesamt dürfen gem. BEG die kombinierten Förderzuschüsse für eine neue Heizung 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Somit können Hausbesitzer maximal 21.000 Euro vom Staat erhalten, wenn sie bspw. eine Wärmepumpe kaufen.

HEIZKORPERN


Förderung für Heizungsoptimierungen beim BAFA

Wer seine Heizung noch nicht austauschen möchte, kann weiterhin Förderung für die Optimierung der Anlage erhalten, wenn die Heizung älter als 2 Jahre ist. Die Maßnahmen sollen den Brennstoffverbrauch reduzieren und die Energiekosten senken. Voraussetzung ist, dass das Heizsystem seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist und ein hydraulischer Abgleich oder normgerechter Heizungscheck durchgeführt wird.


Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich und ermöglicht eine Erstattung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro. Der Basisfördersatz von 15 Prozent kann bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans nochmal um 5 Prozent erhöht werden.

Neben den hohen Förderzuschüssen kann der Austausch der alten Heizungsanlage zusätzlich mit einem neuen Ergänzungskredit der KfW kombiniert werden. Diesen können selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Jahreshaushaltseinkommen bis max. 90.000 Euro brutto beantragen. Die Kreditsumme liegt hier bei maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit sowie einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. Der Kredit kann der bei der Hausbank beantragt werden.

Kostenlose Wärmepumpen-Beratung  mit ISMA IGLOO Fachpartner mob. 0172 8548 977 email: beratung@warmealtbau.de